Alle Kinder und Jugendlichen sollen von Anfang an die Möglichkeit haben, am kulturellen und sozialen Leben teilzunehmen. Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt zum einen Familien, die Sozialhilfeleistungen (Sozialgeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag) erhalten, zum anderen aber auch sogenannte Schwellenhaushalte. Das heißt Familien, die keine oben genannte Sozialhilfe erhalten, aber dennoch am Existenzminimum leben.

Aus diesem Grund haben Familien mit Kindern die Möglichkeit, Unterstützung in den folgenden bereichen zu erhalten:

  • Ihr Kind kann einen Zuschuss für das Mittagessen in der Schule und KiTa erhalten. Das Mittagessen kostet Sie dann anteilig nur noch 1 € je Essen.
  • Lernförderung: Die Lernförderung wird für Kinder ab der 3. Klasse genehmigt. Dabei muss der Schüler/die Schülerin in den gewünschten Nachhilfefächern eine Note von 4 und schlechter haben. Ebenso muss die Versetzung in die nächste Klasse gefährdet sein.
  • Schulbedarf: Im Rahmen von Bildung und Teilhabe bekommt ein Kind insgesamt 100 € Schulgeld für das komplette Schuljahr. Dieses teilt sich auf in 70 € im  August und weitere 30 € im Februar. Dieses Geld ist für Lernmaterialien (Bücher, Hefte, Stifte, Klassenkasse…) vorhergesehen. Familien mit Arbeitslosengeld II bekommen diese Leistung automatisch, kontrollieren Sie trotzdem ihre Sozialhilfe und füllen einen Antrag aus, falls Sie das Schulgeld nicht erhalten haben sollten. Alle weiteren Leistungsberechtigten müssen einen Antrag stellen.
  • Klassenfahrten: Das Bildungs-und Teilhabepaket übernimmt vollständig die Kosten von eintägigen und mehrtägigen Klassenfahrten und Klassenausflügen. Dabei handelt es sich um Museumsbesuche, Theaterbesuche, Klassenfahrten… Sobald Sie über den Ausflug Bescheid wissen, füllen Sie einen Antrag aus und Sie bekommen die Kosten vollständig übernommen.
  • Freizeitangebote: Geht Ihr Kind in einen Sportverein oder zur Musikschule?  Dann erhalten Sie monatlich maximal 10 € Zuschuss, um ihrem Kind die Teilnahme an Freizeitaktivitäten zu ermöglichen.
  • Für Kinder und Jugendliche, die eine weiterführende Schulen besuchen (bis zum Alter von maximal 25 Jahren) haben zusätzlich die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung bei der  Schülerbeförderung zu erhalten.

Brauchen  Sie einen bestimmten Antrag?

Die Anträge für Bildung und Teilhabe können Sie sich entweder auf unserer Homepage downloaden oder in der Fasanenhofschule im Büro von Frau Bley  (neben der Bibliothek), in Ihrem zuständigen Jobcenter oder beim Sozialamt der Stadt Kassel abholen. Mittlerweile kann besagter Antrag auch digital unter folgendem Link ausgefüllt werden:

https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/sozialamt/bildung_und_teilhabe_9982425.php

Haben Sie noch Fragen?

Gerne stehe ich Ihnen als Ansprechpartnerin an der Fasanenhofschule für das Thema „Bildung und Teilhabe“ zu Verfügung. Ich biete jeden Donnerstag zwischen 09 und 10.30 Uhr eine offene Sprechstunde an. Bei Bedarf können wir auch gerne Einzeltermine vereinbaren. Sie erhalten Beratung und Unterstützung bei dem Ausfüllen der Anträge und im Kontakt mit den zuständigen Behörden (Jobcenter/Sozialamt).