Das Bildungs- und Teilhabepaket
Liebe Eltern,
wenn Sie (bzw. Ihre Kinder) eine der folgenden Leistungen erhalten, haben Ihre Kinder Anspruch auf
das Bildungs- und Teilhabepaket:
– SGB II – Bürgergeld
– SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt
– SGB XII – Grundsicherung bei Erwerbsminderung
– AsylbLG – Asylbewerberleistungsgesetz
– WoGG (Wohngeld)
– BKGG (Kinderzuschlag)
Wie wird Ihr Kind gefördert?
• Tagesausflüge und Fahrten
An Wandertagen von Schule und Kita kann Ihr Kind teilnehmen. Mehrtägige Ausflüge und Klassenfahrten werden bezahlt.
• Schulbedarf
Für Schulmaterialien erhalten Sie für Ihr Kind im ersten Schulhalbjahr 130,00 Euro, im zweiten Schulhalbjahr 65,00 Euro.
• Schülerbeförderung
Die Kosten der Monatskarte für die Fahrt zur nächstgelegenen weiterführenden Schule (ab Klasse 11) werden für Ihr Kind übernommen, vorher stellen Sie bitte einen Antrag im Schulsekretariat.
• Lernförderung
Einen Anspruch auf angemessene Lernförderung hat Ihr Kind, wenn es im Unterricht nicht mitkommt und die Versetzung gefährdet ist.
• Mittagessen
Für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule werden die Kosten übernommen, für eine Kostenübernahme im Hort oder in der Kita wenden Sie sich an das Amt Kindertagesbetreuung.
• Kultur, Sport und Freizeit
15 Euro monatlich können fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit gezahlt werden (z. B. für Musikschule oder Sportvereine).
Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie in unserem Downloadbereich. Legen Sie dem Antragsformular immer eine Kopie des aktuellen Leistungsbescheids (z.B. Bürgergeld) bei.
Wenn Sie Fragen haben oder wenn Sie Hilfestellung bei der Beantragung benötigen, wenden Sie sich gerne an unsere Sozialpädagogin Frau Bley.
Telefon: 0561/787-3451
Mail: anne.bley@schubs-ks.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung